Ab dem 09.03.2022: 3G - Regelung in unseren Bildungswerken
Aktuelle Informationen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Betrieb der DRK-Bildungswerke Duisburg im 1. Halbjahr 2022.

UPDATE 09.03.2022, laut Verordnung gilt ab heute die 3G - Regelung:
Wie erfüllt man die Voraussetzungen für 3G?
- Personen mit einer zweimaligen Impfung (ab dem 15.Tag, bis zum 270 .Tag nach der Impfung)
- Genesene (zwischen dem 28. Tag und dem 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Corona-Tests)
- Personen mit einer Auffrischimpfung (Booster-Impfung), insgesamt drei Impfungen erforderlich
- Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss einen negativen Testnachweis vorlegen (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden und der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein)
ACHTUNG: Liegt die Infektion länger als 90 Tage bzw. die Zweitimpfung länger als 270 Tage zurück, brauchen Sie einen tagesaktuellen Schnelltest (nicht älter als 24h)
Bringen Sie zu jedem Kurstag die entsprechenden Nachweise und Ihr Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass) mit und legen Sie diese der Kursleitung vor.
Für Rückfragen melden Sie sich telefonisch unter 0203 - 305470 oder E-Mail: familienbildung(at)drk-duisburg.de.
UPDATE 17.01.2022, laut Verordnung gelten ab heute Ergänzungen zur 2Gplus-Regel:
Wie erfüllt man die Zusatzvoraussetzungen für 2Gplus?
Zusätzlich zur vollständigen Immunisierung ist grundsätzlich ein negativer Testnachweis erforderlich. Die Erleichterungen für Geboosterte oder Genesene (= Befreiung von der Testpflicht) bleiben mit den nachfolgenden Ergänzungen bestehen.
ACHTUNG, das ist NEU: Wer die 1. Impfung mit Johnson & Johnson erhalten hat, braucht auch zwei Impfungen zur vollständigen Grundimmunisierung.
Ergänzungen: Wann gilt eine Ausnahme von der Testpflicht?
Von der Testpflicht ausgenommen sind:
1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“),
2. Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
3. Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und
4. Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.
Bringen Sie zu jedem Kurstag die entsprechenden Nachweise und Ihr Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass) mit und legen Sie diese der Kursleitung vor.
Für Rückfragen melden Sie sich telefonisch unter 0203 - 305470 oder E-Mail: familienbildung(at)drk-duisburg.de.
13.01.2022
Liebe Kursteilnehmende der DRK-Bildungswerke,
wir freuen uns sehr, dass wir endlich wieder in Präsenz mit Ihnen ins neue Semester starten können. Es gelten auch im ersten Halbjahr 2022 Covid-19-Bedingungen, über die wir Sie an dieser Stelle informieren möchten.
Aus der aktuellen Coronaschutzverordnung haben wir folgende Vorgaben für alle Angebote in unseren Einrichtungen abgeleitet: Es gilt 2GPlus mit Erleichterungen für dreifach Geimpfte.
Bitte beachten Sie:
- Wenn Sie vollständig (zweifach) geimpft sind, hinterlegen wir zur internen Dokumentation diese Information und bitten um unaufgeforderte Vorlage des Bürgertestes (nicht älter als 24 Stunden) bei Ihrer Kursleitung vor Kursbeginn.
- Wenn Sie genesen sind, dokumentieren wir zusätzlich das Ablaufdatum Ihrer Genesungsbestätigung. Danach müssen Sie uns Ihren aktualisierten Status unaufgefordert mitteilen. Außerdem bitten wir um unaufgeforderte Vorlage des Bürgertestes (nicht älter als 24 Stunden) bei Ihrer Kursleitung vor Kursbeginn.
- Wenn Sie „geboostert“(dreifach geimpft) sind, hinterlegen wir zur internen Dokumentation diese Information. Ein Bürgertest ist nicht erforderlich.
Bringen Sie deshalb zu jedem Kurstag die entsprechende Bescheinigung sowie Ihr Ausweispapier (Personalausweis oder Reisepass) mit und legen Sie diese der Kursleitung vor.
Wenn Sie alle drei Möglichkeiten nicht erfüllen, können Sie Ihren Kurs bei uns nicht besuchen. Bitte melden Sie sich dann bis zum 17.01.2022. telefonisch unter 0203-305470 oder per Mail familienbildung(at)drk-duisburg.de ab.
Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Coronatest. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.
In unserem Haus gilt weiterhin in allen öffentlichen Räumen (z.B. Flur, WC) und bis zum Erreichen Ihrer Matte oder Ihres Sitzplatzes die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.
Hier noch ein paar Hygienehinweise für Sie:
- Benutze Materialien (z.B. Matten) müssen Sie bitte selbständig reinigen
- Benutzen Sie bitte das WC auf der Etage der Kursräume und desinfizieren Sie nach Benutzung
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel stehen selbstverständlich in allen Kursräumen zur Verfügung.
- Tragen Sie in öffentlichen Räumen eine medizinische Maske
- Haten Sie 1,5 m Abstand
- Beachten Sie die Aushänge in unserem Haus
- Achten Sie bitte auf Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer persönlichen Daten (Adresse, Telefonnummer etc. ) auf der Kursliste. Zusätzlich führt die Kursleitung eine Anwesenheitsliste.
Vielen Dank für Ihre Treue über die schwierige Zeit hinweg!
Wir wünschen Ihnen einen guten Kursstart.
Ihr Team der DRK-Bildungswerke Duisburg